Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Verein Better Life Mission, mit Sitz in 4952 Eriswil, Kasper 6, (nachfolgend „Verein“) erbrachten Leistungen und kommen zur Anwendung mit dem Zustandekommen eines Vertrages mit einem Gönner, Förderer, Spender, Paten, Legatär, Erbschaften u.dgl. (nachfolgend zusam-mengefasst „Gönner“).

  3. Gönnerschaft
  4. Gemäss den Vereinsstatuten hat der Verein zum Ziel, bedürftigen Menschen zu helfen. Dazu nimmt er zweckgebundene Spenden entgegen und leitet diese an die entsprechen-de Institution oder Person weiter. Spenden können folgende Verwendungszwecke umfassen:

    • Patenschaften im Zusammenhang mit der direkten Pflege und Ausbildung von Kindern
    • Humanitäre Projekte
    • Missionarische Tätigkeiten (z.B. Verbreitung von christlicher Literatur, Durchführung von Vorträgen, etc.)

    Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist er auf die Unterstützung von Gönnerinnen, Gönnern angewiesen. Es gelten folgende Beträge:

    • Patenschaft für ein Kind im Kinderheim: CHF 50.00 / EUR 45.00 / DKK 335.00 / USD 50.00 pro Monat
    • Patenschaft für einen Bibelarbeiter: USD 150.00 pro Monat

    Die Patenschaft tritt mit der Anerkennung der AGB in Kraft. Die Anerkennung der AGB kann auf folgende Arten erfolgen:

    • Auf der Webseite des Vereins durch Abschicken des Formulars „Anmeldung für eine Patenschaft“
    • Rücksendung der unterschriebenen AGB auf dem Postweg

    Eine Patenschaft fördert folgende Leistungen:

    • Unterhalt und Schulunterricht für ein Patenkind
    • Unterhalt für einen Bibelarbeiter

    Allgemeine Spenden:

    • Spenden mit Angabe eines Verwendungszwecks werden für den angegebenen Verwendungszweck gebraucht. Als Verwendungszweck kommen nur offizielle Projekte in Frage, die auf unserer Webseite oder in unserem Rundbrief genannt werden und die Vorgaben der Vereinsstatuten von Better Life Mission erfüllen. Better Life Mission ist als gemeinnütziger Verein registriert und steuerbefreit. Sollte trotzdem eine Spende mit einem anderen Verwendungszweck einbezahlt werden, so wird der Verwendungszweck geändert und es wird eins der offiziellen Projekte begünstigt.
    • Spenden ohne Angabe eines Verwendungszwecks, werden nach Ermessen des Vereins in Übereinstimmung mit den Vereinsstatuten verwendet (siehe unter Punkt II.)
    • Sollten für ein offizielles Projekt mehr Spenden eingehen als zur Erfüllung des Projekts notwendig sind, so kann sich der Verein bei grösseren Spenden an den Spender wenden, damit in gegenseitigem Einverständnis eine Anpassung des Spendenzwecks vorgenommen wird. Bei kleineren Beträgen wird die Spende für einen andern Zweck eingesetzt, der dem ursprünglichen am nächsten kommt.
  5. Preise und Bezahlung
  6. Die Preise verstehen sich in einer der folgenden Währungen: Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR), dänische Kronen (DKK), US-Dollar (USD).

    In der Schweiz hat der Verein 3 Konti in den folgenden Währungen:

    • Schweizer Franken (CHF)
    • Euro (EUR)
    • US-Dollar (USD)

    Der Verein verfügt ebenfalls über ein Konto in Dänemark, das in Dänischen Kronen (DKK) geführt wird. Wer eine Patenschaft gezeichnet hat ist selber verantwortlich, den monatlichen Beitrag auf das entsprechende Konto einzuzahlen. Es werden keine Rechnungen für Patenschaftsbeiträge gestellt.

    Spendengelder werden vollumfänglich dem vom Gönner genannten Verwendungszweck zugeführt. Fehlt ein entsprechender Verwendungszweck kann der Verein die Spende nach Bedarf auch zur Deckung der Administrationskosten (z.B. Büromaterial, Bankspesen, Porti, Webhostinggebühr) verwenden. Die Arbeit aller Vereinsmitglieder ist ehren-amtlich.

  7. Pflichten des Vereins
    1. Dienstleistungserbringung
    2. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der Verein seine Verpflichtung durch Erbringung der Dienstleistung. Der Verein Better Life Mission verpflichtet sich die Vereinsstatuten einzuhalten. Better Life Mission ist als gemeinnütziger Verein registriert und steuerbefreit. Die Dienstleistung beinhaltet folgende Leistungen:

      • Patenschaft eines Kindes: Kommunikation zwischen dem Paten bzw. der Patin und dem Kinderheim. Wir versuchen dem Paten bzw. der Patin zweimal pro Jahr einen Brief des Patenkindes zuzustellen. Wenn möglich wird auch einmal pro Jahr ein Foto des Kindes zugestellt.
      • Patenschaft eines Bibelarbeiters: Infos bezüglich der Missionsarbeit der Bibelarbeiter erfolgt im Rundbrief
      • Infos über die Projekte des Vereins werden ebenfalls im Rundbrief mitgeteilt.
    3. Hilfspersonen
    4. Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

  8. Rücktritt
  9. Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Wenn ein Gönner seine Patenschaft beendet und mit seinen Patenschaftsbeiträgen im Rückstand liegt, muss er allfällige durch den Verein bereits weitergeleitete Patenschaftsbeiträge nachzahlen.

    Falls ein Kind das Kinderheim „The Fiwagoh Mission Orphanage, Nakuru, Kenia“ verlässt und somit die Patenschaft hinfällig wird, so kann eine durch den Gönner bereits geleistete Einzahlung für eine neue Patenschaft verwendet werden. Falls der Gönner keine neue Patenschaft wünscht, ist der Verein berechtigt, den Betrag dem Kinderheim als Beitrag an die Betriebskosten weiterzuleiten. Des weitern kann der Verein auch einen anderen Verwendungszweck mit dem Gönner vereinbaren. Eine Rückzahlung von Spendengeldern ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit zulässig.

  10. Gewährleistung
  11. Der Verein bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von www.betterlifemission.org und unternimmt angemessene Vorkehrungen um www.betterlifemission.org vor Eingriffen Dritter zu schützen.

    Er kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren von www.betterlifemission.org und den angebotenen Dienstleistungen geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind. Der Verein leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen. Er kann zudem keine Gewährleistung geben für Nicht-Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Gönners beschädigen oder ihn anderweitig schädigen. Der Verein kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist dem Verein umgehend anzuzeigen.

  12. Haftung
  13. Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

    Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Gönner getätigten Investitionen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verur-sacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

    Der Gönner ist verpflichtet allfällige Schäden dem Verein umgehend zu melden.

    Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

  14. Immaterialgüterrechte
  15. Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen dem Verein zu oder er ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

    Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

    Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches der Gönner im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde vom Verein explizit genehmigt.

    Verwendet der Gönner im Zusammenhang mit dem Verein Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Gönner sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

  16. Datenschutz
  17. Der Verein darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Der Verein er-greift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Gönner erklärt sich mit der Speicherung und vertragsge-mässen Verwertung seiner Daten durch den Verein vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass der Verein auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Gönner diesen oder Dritten bekannt zu geben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.

    Des weiteren findet die Datenschutzerklärung Anwendung.

  18. Änderungen
  19. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Verein jederzeit geändert werden.

    Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website des Vereins in Kraft.

    Für die Gönner gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Gönner habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

  20. Priorität
  21. Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

  22. Salvatorische Klausel
  23. Sollte eine Bestimmung dieser AGB, eines Vertrages oder eine Beilage eines Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

  24. Vertraulichkeit
  25. Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

  26. Höhere Gewalt
  27. Wird die fristgerechte Erfüllung durch den Verein, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist der Verein während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann der Verein vom Vertrag zurücktreten.

    Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

  28. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
  29. Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Dienstleistungen des Vereins unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Auftragsrecht, der Verkauf von Produkten dem Schweizer Kaufsrecht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

    Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz des Vereins zuständig.

    Eriswil, 24. Mai 2018

    Verein „Better Life Mission“
    Kasper 6
    4952 Eriswil
    Schweiz
    Telefon: +41 62 962 41 01
    E-Mail: info@betterlifemission.org
    Website: www.betterlifemission.org